Kontingentvertrag

Mit diesem Vertrag wird eine feste Anzahl von Zimmmern und/oder Zimmertypen für einen Reiseveranstalter geblockt.

Kontingentverträge vereinbaren oft eine bestimmte Zimmeranzahl pro Tag. Das heißt, der Reiseveranstalter kann täglich über eine konkrete Zimmeranzahl im Hotel verfügen.

Der Reiseveranstalter bekommt für diese Zimmer oft eine feste Rate (Nettorate) und kann die Zimmer zu einem eigenen Preis weiterverkaufen.

Das reservierte Zimmerkontingent gibt dem Reiseveranstalter die Sicherheit, immer genügend Zimmer für seine Kunden zur Verfügung zu haben. Damit das Hotel am Ende aber nicht auf leeren Zimmern aus dem nicht abgerufenen Kontingentanteil sitzen bleibt, gilt die Option oft nur bis zu einem bestimmten Zeitraum vor dem Reisedatum (siehe auch Cut-Off-Date).

Der Kontingentvertrag wird auch Allotmentvertrag genannt. Allotment bedeutet im Englischen “Zuteilung”.

Bei Veranstaltungen oder Tagungen wird dagegen ein Festkontingent oder Abrufkontingent vereinbart. Hier beschränkt sich der reservierte Block auf einen konkreten Veranstaltungszeitraum.